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Die reglementierten Revolver mit Zentralfeuerzündung der Streitkräfte „Kerneuropas“ (Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien sowie Niederlande, Belgien, Luxemburg und Schweiz) mit Einführungsjahr bis 1900
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Revolver: kurze
Handfeuerwaffen, hinter deren Rohr sich ein starker, gußstählener
Zylinder mit sechs Öffnungen oder Kammern befindet, jede von gleicher
Weite mit der Seele des Laufes gebohrt und mit einem Zündkanal
versehen. Der Zylinder wird durch das Aufziehen des Hahnes durch
besondere Einrichtung des Schlosses so um seine Achse gedreht, daß sich
eine Kammer genau an die hintere Lauföffnung anschließt. Nach dem
Abrücken und dem Schusse bringt das neue Spannen des Hahnes die nächste
Kammer vor den Lauf, so daß sämtliche Ladungen rasch hintereinander
abgefeuert werden können.
So ist es nach einer Definition in
der „Allgemeine deutsche Real-Encyklopäde für die gebildeten Stände“
aus dem Jahre 1867 zu lesen.